Erbrecht

Zum 01.01.2009 trat das neue Erbschaftssteuerrecht in Kraft.

  • Die wesentlichen Änderungen im privaten Bereich lassen sich wie folgt beschreiben:
  • Die persönlichen Freibeträge werden für alle Steuerklassen angehoben.
  • Der besondere Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten in Höhe von 256.000,00 € bleibt erhalten und wird auf eingetragene Lebenspartner ausgedehnt. Steuerfrei bleibt in der Steuerklasse I sowie bei eingetragenen Lebenspartnern Hausrat in Höhe von 41.000,00 € sowie andere bewegliche Gegenstände in Höhe von jetzt 12.000,00 €. Für die Steuerklassen II und III kommt für Hausrat und sonstige bewegliche Gegenstände insgesamt ein Freibetrag von 12.000,00 € zur Anwendung.
  • Die Steuersätze werden in den Steuerklassen II und III deutlich erhöht.
  • Schenkungen von zu eigenen Wohnzwecken genutzten, im Inland belegenen Familienwohnheimen zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind steuerfrei.
  • Auch der Erwerb von Todes wegen eines im Inland, in einem Mitgliedstaat des EU oder in einem Staat des EWR belegenen Familienwohnheims durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner ist nun steuerfrei, wenn die Immobilie 10 Jahr lang selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.
  • Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder können nun steuerfrei ein im Inland, in einem Mitgliedstaat des EU oder in einem Staat des EWR belegenes Familienwohnheim mit einer Wohnfläche bis 200 qm von Todes wegen erwerben. Größere Wohnflächen werden mit dem übersteigenden Anteil versteuert. Das Kind muss die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
  • Das Grundvermögen ist mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen.
  • Der Wert unbebauter Grundstücke ist wie bisher nach der Fläche und den jeweils aktuellen Bodenrichtwerten zu ermitteln. Der bisherige pauschale Abschlag von 20 % auf den Bodenrichtwert enfällt.
  • Der gemeine Wert bebauter Grundstücke wird nach typisierten Bewertungsverfahren ermittelt. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Das Gesetz sieht das Vergleichsverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren vor. Ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat der EWR wird dadurch begünstigt, dass das Ertragswertverfahren angewendet wird, von dem ein Abschlag von 10 % vorgenommen wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die Immobilie nicht zu dem begünstigten Betriebsvermögen oder zu begünstigtem Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gehört.

Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht

Hier finden Sie aktuelle und wichtige Urteile zum Erbrecht.

Verkaufspreis ist Bewertungsgrundlage im Pflichtteilsrecht
Wird ein Nachlassgegenstand nach dem Erbfall veräußert, stellt der erzielende Verkaufspreis die Bewertungsgrundlage im Pflichtteilsrecht dar. Ob der Verkaufspreis von dem vom Gutachter festgesetzten Wert abweicht, ist unbeachtlich, so der BGH in einem Beschluss vom 25.11.2010.

Ausländischer Erbschein genügt nicht zur Grundbuchberichtigung
Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 19.05.2011 entschieden, dass die Unrichtigkeit des Grundbuches nicht durch einen ausländischen Erbschein nachgewiesen werden kann. Hier hilft jedoch demnächst die neue Europäische Erbrechtsverordnung.

Bestimmung des Begräbnisortes
Grundsätzlich sollte der Verstorbene seinen Begräbnisort selber festlegen. Kann sein Wille nicht ermittelt werden, so entscheidet nach Auffassung des LG Ansbach (Beschluss vom 28.12.2011) der Totenfürsorgeberechtigte über den Ort der Beisetzung.

Wirksamkeit eines Testament bei Heimunterbringung
Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2011 entschieden, dass ein Testament eines Angehörigen eines Heimbewohners zugunsten des Heimträgers wirksam ist, wenn dieser erst nach dem Tod des Heimbewohners davon erfährt. Im Gegenzug dazu untersagt § 14 HeimG die Erbeinsetzung des Heimträgers durch einen Bewohner.

Erbrecht eines entfernteren Verwandten bei Enterbung des näher verwandten Abkömmlings
Der BGH hat in einem Urteil vom 13.04.2011 entschieden, dass das gesetzliche Erbrecht eines entfernteren Abkömmlings auch dann bestehen bleibt, wenn der Erblasser den näher verwandten Abkömmling enterbt.

Nachweis der Erbenstellung durch Testamentskopie
Das OLG Naumburg hat in einem Urteil vom 29.03.2012 festgestellt, dass durch die Kopie eines Testaments die Erbenstellung begründen werden kann. Auch in diesem Fall muss sowohl die formgültige Errichtung als auch der Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werde. Letzteres ist durch Vorlage einer Kopie des Originaltestaments möglich. Die bloße Nichtauffindbarkeit des Originals begründet weder eine tatsächliche Vermutung noch einen Erfahrungssatz, dass das Testament vom Erblasser vernichtet wurde. Dies müssten diejenigen beweisen, denen der Widerruf des Testaments zugute kommen würde.

Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten gegen totenfürsorgeberechtigten Angehörigen
Demjenigen, der die Beerdigung eines Verstorbenen veranlasst, steht gemäß BGH vom 14.12.2011 ein Anspruch auf Erstattung der Bestattungskosten gegen den totenfürsorgeberechtigten und -verpflichteten Angehörigen zu, auch wenn dieser nicht Erbe ist.

Keine Abhängigkeit der Nachlasspflegschaft von Kostenvorschuss bei Antrag des Vermieters
Beantragt der Vermieter die Anordnung ein Nachlasspflegschaft, um ihm weitere Vermögensnachteile zu ersparen, wenn der gesetzliche Erbe die Erbschaft ausschlägt, so kann das Nachlassgericht sein weiteres Vorgehen nicht von einem Kostenvorschuss des Vermieters abhängig machen, so das OLG Schleswig, Beschluss vom 24.10.2011.

Ersatzerbschaft eines Abkömmlings, dessen Elternteil als Vorerbe die Erbschaft ausschlägt
Wenn der Erblasser mehrere Personen als Vorerben eingesetzt hat, und ein Vorerbe seine Erbschaft ausgeschlagen hat und den Pflichtteil verlangt, so wird sein als Ersatzerbe eingesetzter Abkömmling Erbe, wenn nicht ein anderer Erblasserwille feststellbar ist, so das OLG München in einem Urteil vom 26.10.2011.

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Zuwendung der Todesfallleistung aus Lebensversicherung
Der BGH hat mit Urteil vom 28.04.2010 entschieden, dass sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach dem (i.d.R.) Rückkaufswert der Lebensversicherung richtet, wenn der Erblasser die Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten über ein widerrufliches Bezugsreicht schenkweise zuwendet.

Kein Geldanspruch bei ungenutztem Wohnungsrecht
Steht jemandem ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht zu, resultiert daraus weder ein Anspruch auf Geldersatz noch auf Gestattung der Vermietung, wenn das Wohnungsrecht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden kann, so das LG Heidelberg vom 12.11.2009.

Kündigung durch Mehrheitsentscheidung einer Erbengemeinschaft
Nach einem Urteil des BGH vom 11.11.2009 reicht für die Kündigung eines Mietverhältnisses die Mehrheitsentscheidung der Miterben einer Erbengemeinschaft, wenn die Kündigung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.

Anordnung einer Nachlasspflegschaft trotz Vorsorgevollmacht
Nach Meinung des OLG München (26.02.2010) kann das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen, auch wenn der Erblasser eine Vorsorgevollmacht erteilt hatte. Dem Bevollmächtigten steht diesbezüglich kein Beschwerderecht zu.

Anfechtung der Erbschaftsausschlagung
Nach Meinung des OLG München (Beschluss vom 04.09.2009) kann die Ausschlagung einer Erbschaft nicht deshalb angefochten werden, weil das mit ihr erstrebte Ziel (hier: Alleinerbenstellung der Ehefrau aufgrund gesetzlicher Erbfolge) wegen der Unwirksamkeit der Erklärung eines der Miterben nicht erreicht wird.

Erbschaftssteuerminderung durch Aufwendungen für Hund
Wenn der Erbe für die Pflege eines zum Nachlass gehörenden Hundes Aufwendungen hat, so sind diese nur dann als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abziehbar, wenn zur Pflege des Hundes eine rechtliche Verpflichtung bestand, so der BFH in einem Beschluss vom 29.06.2009.

Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen bei der Erbauseinandersetzung
Will der Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Mieterben die Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil über die dazu bestehenden Regeln hinaus erreichen, muss er dies durch letztwillige Verfügung anordnen (Urteil des BGH vom 28.10.2009)

Sittenwidrige Erbschaftsausschlagung durch Sozialhilfeempfänger
Es verstößt nach Meinung des OLG Hamm (Beschluss vom 16.07.2009) gegen die guten Sitten, wenn ein Sozialhilfeempfänger eine werthaltige Erbschaft ausschlägt, und dadurch seine Sozialhilfebedürftigkeit weiter besteht. Anderes gilt nur dann, wenn die Ausschlagung durch ein überwiegendes Interesse des Erben motiviert ist.

Schadensersatzpflicht bei Nichtablieferung eines Testaments
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 12.03.2008 entschieden, dass jemand sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er ein in seinem unmittelbaren Besitz befindliches Testament nicht unverzüglich beim Nachlassgericht abliefert. Die Ablieferungspflicht beginnt ab Kenntniserlangung über den Tod des Testamentserrichters.

Strenge Nachweispflichten bei Unauffindbarkeit des Testamens
Zum Nachweis des testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Bei Unauffindbarkeit der Urkunde kann der Nachweis auch mit anderen Beweismitteln dargetan werden. Daran sind jedoch nach Meinung des OLG München generell sehr strenge Anforderungen zu stellen.

Erbunwürdigkeit wegen Gebrauchs eines unechten Testaments
Eine Person, die vor Gericht ein unechtes Testament vorlegt, ist erbunwürdig, auch wenn sie aus anerkennenswerten Motiven gehandelt hat, so der BGH in einem Urteil vom 28.05.2008. In dem vorliegenden Fall hatte die Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament für sich selber und mit dem Namenszug des Ehemannes unterschrieben. Der Ehemann hatte das Testament neutralen Zeugen mit der Bemerkung gezeigt: Das haben wir gemacht. Das Testament sollte noch notariell beurkundet werden. Dazu kam es nicht mehr. Der BGH ging von einer Fälschungsabsicht der Frau aus, die zu einer Erbunwürdigkeit führt. Eine Verzeihung seitens des Ehemannes liege nicht vor.

Wegfall der Nachfolgerbestimmungsklausel bei Entlassung des Testamentsvollstreckers
Das OLG München hat mit Urteil vom 09.07.2008 entschieden, dass eine testamentarische Ermächtigung, wonach der Testamentsvollstrecker einen Nachfolger ernennen darf, dann nicht gilt, wenn er wegen einer Pflichtverletzung entlassen wird.

Schadensersatzanspruch gegen untätigen Testamentsvollstrecker
Bleibt ein Testamentsvollstrecker untätig, kann der Erbe nach Auffassung des OLG Koblenz einen Rechtsanwalt beauftragen und die dadurch angefallenen Gebühren als Schaden gegen den Testamentsvollstrecker geltend machen.

Bankenhaftung bei veruntreuenden Verfügungen des Testamentsvollstreckers
Laut Meinung des OLG Koblenz haftet eine Bank nur dann für veruntreuende Verfügungen des Testamtensvollstreckers über ein Konto des Erben, wenn massive Verdachtsmomente vorlagen.

Auslegung einer Erbeinsetzung im Ehegattentestament "für den Fall des miteinander Sterbens"
Nach Auffassung des OLG Münchens (Beschluss vom 30.07.2008) kann die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit der Erbeinsetzung für den Fall, dass die Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben, ergeben, dass diese Anordnung auch dann gilt, wenn die Ehegatten mit erheblichem zeitlichen Abstand nacheinander versterben.

Keine Erbschaftsausschlagung aufgrund Vollmacht
Das OLG Zweibrücken hat am 13.11.2007 entschieden, dass ein Dritter nicht auf der Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht die Erbschaft des Vollmachtgebers ausschlagen kann.

Anfechtung einer Erbausschlagung wegen der irrtümlichen Auffassung der Überschuldung
Meint der potentielle Erbe, der aus zuverlässiger Quelle die Information hat, es befinde sich ein größerer Geldbetrag auf dem Girokonto seiner verstorbenen Mutter, die Erbschaft sei wohl eher überschuldet und stellt sich nach ersten Ermittlungen ein Nachlass von mindestens 20.000,- € heraus, so kann er seine notarielle Ausschlagungserklärung nach Meinung des OLG Düsseldorf nicht mit der Begründung anfechten, er habe die Erbschaft irrtümlich für überschuldet gehalten.

Grundstücksverfügung bei Vorerbschaft
Gehört zu dem Nachlass, für den durch den Erblasser Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, ein Anteil an einer Erbengemeinschaft, zu deren Gesamthandsvermögen ein Grundstück gehört, kann der Vorerbe nach Meinung des BGH über dieses Grundstück verfügen.

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Umwandlung eines Schenkungsvertrages in einen entgeltlichen Vertrag
Vereinbart ein Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt für dieses Grundstück und die daraus vom Erwerber bereits gezogenen Nutzungen, steht dem Pflichtteilsberechtigten nach Meinung des BGH beim Erbfall kein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu.

Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung
Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur möglich, wenn der Pflichtteilsentziehungsgrund in der letztwilligen Verfügung des Erblassers konkret angegeben wird. Dies braucht nach Meinung des OLG Hamm nicht in alle Einzelheiten zu gehen. Notwendig ist aber, dass sich der Erblasser mit seinen Worten auf einen nach Zeit, Ort und Tatart bestimmten Kernsachverhalt unverwechselbar festlegt und den Kreis der in Betracht kommenden Vorfälle praktisch brauchbar eingrenzt.

Vormundschaftliche Genehmigung der Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger
Das OLG Hamm hat am 16.07.2009 entschieden, dass die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft, die dazu führt, dass die Sozialhilfebedürftigkeit des vorläufigen Erben fortbesteht, gegen die guten Sitten verstößt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ausschlagung durch ein überwiegendes Interesse des Erben motiviert ist. Erfolgt die Ausschlagung durch den Betreuer des Sozialhilfeempfängers, so kann diesem die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden. 

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