Was kostet Sie die Rechtsberatung?

Seit dem 01.07.2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Bezahlung für Rechtsangelegenheiten.

Hier einige Ausschnitte aus dem RVG:

Außergerichtliche Beratung
Nach § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Erstberatung
Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf ein erstes Beratungsgespräch, so beträgt die Beratungsgebühr nach § 34 I 3 RVG höchstens 190,00 €.zzgl. MWSt.

Außergerichtliche Vertretung
Geht die Anwaltstätigkeit über eine reine Beratung hinaus, so z.B. wenn der Mandant den Rechtsanwalt beauftragt, einen Anspruch gegenüber einem Gegner oder einem Dritten geltend zu machen, so entsteht eine Geschäftsgebühr. Diese ist innerhalb eines Satzrahmens von 0,5 bis 2,5 zu bestimmen. Wie hoch eine Gebühr ist, bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert (Beispiel: Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt, eine Forderung in Höhe von 1.000,00 € geltend zu machen. In diesem Fall beträgt der Gegenstandswert 1.000,00 €). Wird von einem Mittelsatzrahmen von 1,5 ausgegangen, würde die Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert von 1.000,00 € 127,50 € betragen.

Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einem Vergleich mit der Gegenseite, kann eine 1,5 Einigungsgebühr verlangt werden.

Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
Wird ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, fallen neben den Gerichtskosten folgende Kosten beim Anwalt an, die sich bezüglich der Höhe einer vollen Gebühr wiederum nach dem Streitwert richten.

Der zum Prozessbevollmächtigten in einem Zivilprozess bestellte Rechtsanwalt erhält 1,3 Verfahrensgebühr. Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet.

Der Rechtsanwalt erhält für die Vertretung in einem Verhandlungstermin, einem Erörterungstermin, einem Beweisaufnahmetermin oder bei der Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine 1,2 Terminsgebühr.

Wird in dem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen, erhält der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr.

Vorschuss
Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

Hinzukommen immer die gesetzlichen Umsatzsteuern, unter Umständen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (20 % der Gebühren, höchstens 20,00 €), Fahrtkosten und Tage- und Abwesenheitsgeld.

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