Heizkostenabrechnung

Anzuwendender Maßstab bei Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung

Kann eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten nicht erstellt werden, kommt nach einem Urteil des BGH vom 31.10.2007 nur eine Abrechnung im Verhältnis der Wohnfläche in Betracht, bei der ein Abzug des Kürzungsrechts des Mieters von 15 % vorgenommen werden kann. Eine Verteilung nach dem Verhältnis von ortsüblichen Durchschnittswerten ist kein sachgerechter Maßstab.

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