Vorsorgende Verfügungen
Nach einem persönlichen Gespräch erstelle ich für Sie individuell eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung, und lasse beide auf Ihren Wunsch hin bei dem Zentralen Vorsorgeregister registrieren.
Weiterhin gehe ich mit Ihnen den Entwurf einer Patientenverfügung durch, den Sie noch mit einem Arzt Ihres Vertrauens inhaltlich besprechen sollten. Auch die Patientenverfügung kann dann bei dem Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
In diesem Zusammenhang bietet es sich an, auch Ihre erbrechtliche Situation in die Besprechung mit einzubeziehen, da oft ein Gleichlauf geschaffen wird zwischen Bevollmächtigung / Betreuung und Vererbung.