Vorsorgende Verfügungen - rechtliche Beratung

Die Erstellung von vorsorgenden Verfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) ist eine sinnvolle Maßnahme, um die eigenen Interessen auch im Falle der Handlungsunfähigkeit zu schützen.

Wozu benötige ich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Handlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, dies zu entscheiden. Aus ihr ergibt sich jedoch nicht, welche Person diese Entscheidung treffen soll.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in vorher genau definierten Angelegenheiten zu vertreten, wie beispielsweise in Fragen der Personen- oder Vermögenssorge. Diese Person wird insbesondere ermächtigt, die Anweisungen aus der Patientenverfügung durchzusetzen.

Wozu benötige ich eine Betreuungsverfügung?
Möchte man für den Fall, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, gerne, dass eine gerichtliche Überwachung der handelnden Person stattfindet, oder wurde ein Bereich in einer Vorsorgevollmacht nicht geregelt, so kann man dem Gericht eine Person vorschlagen, die eine Betreuung übernehmen soll.

 

Nach einem persönlichen Gespräch erstelle ich für Sie individuelle Lösungen für eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung.

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Im Rahmen der Gestaltung vorsorgender Verfügungen ist es ratsam, auch die erbrechtliche Situation mit einzubeziehen, da oft ein Gleichlauf geschaffen werden soll zwischen Bevollmächtigung / Betreuung und Vererbung.

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